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Lindemanstraße  22
28217 Bremen
Telefonnummer (01520) 9446489
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Öffnungszeiten Montag : 09:00 - 16:00
Dienstag : 09:00 - 16:00
Mittwoch : 09:00 - 16:00
Donnerstag : 09:00 - 16:00
Freitag : 09:00 - 16:00
Samstag : geschlossen
Sonntag : geschlossen
Eingetragen seit: 23.10.2025
Aktualisiert am: 23.10.2025, 18:48

Unternehmensbeschreibung

Wir sind ein Familienunternehmen aus der Hansestadt Bremen in Deutschland und bieten Schutzhüllen und Displayschutz, Reiserücksäcke, Laptoprücksäcke und Taschen mit höchster Qualität an. Unser Geschäft fing klein mit 1-2 Produkten an, jetzt haben wir uns zu einem größeren Unternehmen entwickelt, das Produkte in EU-Ländern anbietet. Außerdem wollen wir uns noch weiter vergrößern, dazu bauen wir weltweit aktiv ein Partner- und Vertriebsnetz auf und bieten weltweite Lieferung an. Dafür wird die neueste Technologie, die besten Materialien und kreieren Bestseller verwenden, die sich durch Qualität und Zuverlässigkeit in Kombination mit Eleganz und luxuriösem Design auszeichnen.


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Hier sehen Sie das Profil des Unternehmens Arrivly in Bremen
Auf Bundestelefonbuch ist dieser Eintrag seit dem 23.10.2025. Die Daten für das Verzeichnis wurden zuletzt am 23.10.2025, 18:48 geändert. Die Firma ist der Branche Einzelhandel in Bremen zugeordnet.

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Montalto GmbH

(tätig unter der Marke „Arrivly“)

Lindemanstraße 22
28217 Bremen
Deutschland

Telefon: +49 1520 9 44 64 89

Mail: info@arrivly.com

Andere zur Verfügung gestellte Online-Kommunikationsmittel:
WhatsApp +49 1520 9 44 64 89

Geschäftsführer: Mariyam Beglaryan

Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 40368

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(n): DE368273762

Verantwortlich gemäß § 18 MStV:
Mariyam Beglaryan
Lindemanstraße 22
28217, Bremen

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Zuständige Behörde für audiovisuelle Mediendienste:

Bremische Landesmedienanstalt (brema)
Richtweg 14
28195 Bremen
Deutschland

Unser Unternehmen ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Anwendungsbereich der Barrierefreiheitsanforderungen und somit von der Pflicht zur Erstellung und Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung ausgenommen.