Sachverständigenbüro Kapust
Adresse |
Meisenweg 6 e
14552 Michendorf |
Mobil | (0160) 94822145 |
Homepage | www.sv-kapust.de |
svkapust@t-online.de | |
Öffnungszeiten |
Montag : 07:00 - 20:00 Dienstag : 07:00 - 20:00 Mittwoch : 07:00 - 20:00 Donnerstag : 07:00 - 20:00 Freitag : 07:00 - 20:00 Samstag : 09:00 - 17:00 Sonntag : geschlossen Termine nach Vereinbarung |
Eingetragen seit: | 02.05.2023 |
Aktualisiert am: | 29.08.2025, 07:11 |
Unternehmensbeschreibung
Sie haben sich entschlossen zu bauen?
Vielleicht besitzen Sie auch schon ein Gebäude und möchten dieses erweitern, einen Umbau durchführen oder es einer anderen Nutzung zuführen?
Die Praxis zeigt, dass eine Baubegleitung selbst bei kleinen Bauvorhaben von Vorteil ist. Je eher ein Fehler erkannt wird, desto geringer sind meist die Beseitigungskosten.
Reduzieren Sie mit meiner Unterstützung das Risiko von Mangelärger.
Ziel meiner Baubegleitung ist es für Sie als privater, gewerblicher oder öffentlicher Bauherr frühzeitig Planungs-, Material- und Ausführungsfehler zu erkennen und Baumängel, Bauschäden sowie Qualitäts- und Wertminderungen an Ihrem Bauvorhaben zu vermeiden.
Meine Arbeit beginnt im Idealfall bereits mit der Kontrolle der Planung und Baubeschreibung.
Ich empfehlen mindestens zu den folgenden vier wichtigen Bauphasen einen Baubegleiter für die Baubegleitung zu beauftragen:
1. Bodenplatte, Keller
2. Rohbaufertigstellung
3. Ausbau und Rohinstallation
4. Fertigstellung / Abnahme
Baubegleitung ist:
- Beratung vor dem Kauf einer Immobilie oder Hausbau
- Prüfung der Qualität der Bauausführung
- Prüfung der ausgeführten Leistungen auf
- Einhaltung der Regeln nach dem Stand derTechnik
- Beweissicherung vor Ort
- Dokumentation der Baufehler
- Bauabnahme mit Mängelprotokoll und Vorbehalten. - Bauüberwachung mit Protokoll
Die Bauabnahme: Beginn der Gewährleistungsfrist
Mit der offiziellen Bauabnahme kommt neuer Schwung in Ihr Projekt Eigenheim. Denn mit Ihrer Unterschrift übernehmen Sie das Bauwerk und bestätigen damit auch, dass die Immobilie so, wie es im Vertrag steht, hergestellt wurde. Das hat mehrere Folgen: Zum einen ist der Bauträger durch Ihre Abnahme berechtigt, die Schlussrechnung zu stellen.
Zum anderen kehrt sich ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Abnahmeprotokoll für Ihre Wohnung oder Ihr Haus unterschrieben haben, die Beweislast um. Ab jetzt müssen Sie nachweisen, dass ein Mangel vorliegt und Sie diesen nicht zu vertreten haben. Mit der Abnahme beginnt zwar eine fünfjährige Gewährleistungsfrist, innerhalb der Sie Ansprüche gegen den Bauträger geltend machen können, doch kann dies konfliktreich und mühsam werden
Um Ihnen Sicherheit für diesen wichtigen Termin zu geben, unterstütze ich Sie in Ihrer Bauabnahme, dass Mängel nicht übersehen werden.
Ich prüfe die Bauleistung ob diese fachgerecht durchgeführt und vollendet wurden, protokolliere und dokumentiere die Mängel und Restarbeiten.
Ich stehe Ihnen unterstützend zur Seite beim Verhandeln mit den Baubeteiligten, gebe Ihnen Hinweise zu eventuell notwendigen Vorbehalten und schaffe damit die Basis für ein mängelfreies Wohnen mit hoher Bauqualität.
Wann liegt ein Baumangel vor?
Ein Baumangel liegt vor allem dann vor, wenn ein Bauobjekt nach der Fertigstellung nicht mit der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit übereinstimmt bzw. wenn die Ist-Beschaffenheit von der vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht.
In diesem Fall hat der Bauherr als Auftraggeber das Recht zur Nachbesserung durch das verantwortliche Bauunternehmen. Um Mängelansprüche geltend zu machen, muss sich der Bauherr an die gesetzlichen Vorgaben zum Baumangel halten und wissen, wie lange die dazugehörigen Verjährungsfristen andauern.
So einfach wie es klingt ist es in der Praxis jedoch nicht.
Nicht jede Abweichung ist ein Baumangel und nicht jeder Mangel berechtigt zur Baumängelbeseitigung.
- Was wurde vereinbart?
- Wie hätten die Arbeiten des Handwerkers üblicherweise auszusehen?
Auf solche Fragen liefere ich Ihnen als Sachverständiger Antworten.
Liegt ein Baupfusch oder mehrere Baumängel vor, so hat der Bauherr Anspruch auf kostenfreie Instandsetzung.
Als Sachverständiger überprüfe ich für Sie die Bausubstanz. Wenn ein Baumangel vorliegt, können diese durch den Bauherren vor Ablauf der Gewährleistungsfrist dem Bauträger oder dem ausführendem Gewerk mitgeteilt werden.
"Der Gewährleistungszeitraum ist im Werkvertrag festgelegt! Dieser beträgt in der Regel 4 bis 5 Jahre für eine Immobilie.
Hier sehen Sie das Profil des Unternehmens Sachverständigenbüro Kapust in Michendorf
Auf Bundestelefonbuch ist dieser Eintrag seit dem 02.05.2023. Die Daten für das Verzeichnis wurden zuletzt am 29.08.2025, 07:11 geändert. Die Firma ist der Branche in Michendorf zugeordnet.
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