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Eingetragen seit: 12.04.2021
Aktualisiert am: 03.09.2025, 14:26

Unternehmensbeschreibung

Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, Krisenfrüherkennungssysteme zu implementieren. Diese Verpflichtung gilt seit dem Januar 2021 unabhängig von Rechtsform und Größe des Unternehmens und auch unabhängig davon, ob eine Krisensituation eventuell schon besteht (§ 1 StaRUG). Zentrale Aufgabe eines Krisenfrüherkennungssystems ist es, interne und externe Gefährdungspotenziale frühzeitig erkennbar zu machen, so dass die Geschäftsleitung rechtzeitig reagieren kann. Krisenfrüherkennungssysteme tragen somit dazu bei, bestandsgefährdende Situationen frühzeitig zu erkennen und abzuwenden, den Unternehmenserfolg zu verbessern, die Kapitalkosten zu reduzieren und Haftungsrisiken für die Organe zu vermeiden.


Quelle dieser Information
Yext 

Hier sehen Sie das Profil des Unternehmens Thomas Teske Finplan-Beratung in Hilden
Auf Bundestelefonbuch ist dieser Eintrag seit dem 12.04.2021. Die Daten für das Verzeichnis wurden zuletzt am 03.09.2025, 14:26 geändert. Die Firma ist der Branche Banken in Hilden zugeordnet.

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