{"id":1314,"date":"2015-10-27T08:45:21","date_gmt":"2015-10-27T06:45:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bundes-telefonbuch.de\/blog\/?p=1314"},"modified":"2020-03-24T08:45:23","modified_gmt":"2020-03-24T06:45:23","slug":"ueberstunden-arbeitszeitgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bundes-telefonbuch.de\/blog\/allgemein\/ueberstunden-arbeitszeitgesetz\/","title":{"rendered":"\u00dcberstunden &#8211; Einkommensquelle, Freizeit-Puffer oder l\u00e4stiges \u00dcbel?"},"content":{"rendered":"<p>Sie kennen das. Die Lieferung kommt versp\u00e4tet, 5 Minuten vor Feierabend flattert noch einen Auftrag mit dem Fertigstellungstermin &#8220;gestern&#8221; rein, das Arbeitsaufkommen ist h\u00f6her als sonst und zu allem \u00dcbel fallen die Kollegen reihenweise der Husten-Schnupfen-Welle zum Opfer. Als treuer Mitarbeiter bleiben Sie selber nat\u00fcrlich zum Wohle der Firma l\u00e4nger im B\u00fcro und sammeln flei\u00dfig \u00dcberstunden.<\/p>\n<p>Hier erfahren Sie, wie \u00dcberstunden rechtlich geregelt werden und in welcher Form Ihnen ein Ausgleich zusteht.<\/p>\n<h2>Rechtliches: Das steht im Arbeitszeitgesetz?<\/h2>\n<p>Das Arbeitszeitgesetz gibt vor, dass eine Arbeitszeit von acht Stunden am Tag nicht \u00fcberschritten werden darf. In Ausnahmef\u00e4llen kann die Arbeitszeit auf zehn Stunden verl\u00e4ngert werden, wenn dadurch innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden nicht \u00fcberschritten wird.<\/p>\n<p>Alles dar\u00fcber gilt als \u00dcberstunden und muss vom Arbeitgeber entsprechend ausgeglichen werden.<\/p>\n<h2>\u00dcberstunden auszahlen lassen<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich erfolgt der Ausgleich von erbrachten \u00dcberstunden in Form einer zus\u00e4tzlichen Bezahlung. Die \u00dcberstundenverg\u00fctung richtet sich nach dem Gehalt des Arbeitnehmers und wird anteilig berechnet. Im Grunde m\u00fcssen Sie daf\u00fcr nur Ihr monatliches Gehalt durch die Anzahl der Arbeitsstunden im Monat teilen und mit der Anzahl der \u00dcberstunden multiplizieren.<\/p>\n<p>Ein Beispiel. Angenommen, Sie arbeiten in einer 38-Stunden-Woche und verdienen 2.500 Euro brutto im Monat. Um Ihre monatlichen Arbeitsstunden zu berechnen, multiplizieren Sie Ihre Wochenarbeitszeit der Einfachheit halber einfach mit 4,33.<\/p>\n<p><em>\u00a0Anzahl Arbeitsstunden pro Woche \u00d7 4,33 = Anzahl Arbeitsstunden im Monat<\/em><\/p>\n<p>Der Arbeitnehmer im Beispiel hat als gerundet 165 Arbeitsstunden im Monat. Der Stundenlohn l\u00e4sst sich nun ganz einfach berechnen, indem man das Monatsgehalt durch die Anzahl der Arbeitsstunden im Monat dividiert:<\/p>\n<p><em>Monatsgehalt \u00f7 Anzahl Arbeitsstunden im Monat = Stundenlohn<br \/>\n<\/em><\/p>\n<p>Damit erh\u00e4lt man auch den Lohn, welcher einem f\u00fcr jede zus\u00e4tzlich geleistete Arbeitsstunde zusteht. Im Falle unseres Beispieles w\u00e4ren das rund 16 Euro brutto zus\u00e4tzlich pro \u00dcberstunde.<\/p>\n<p>Ein \u00dcberstundenzuschlag muss \u00fcbrigens nicht gezahlt werden. Dieser ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.<\/p>\n<h2>\u00dcberstunden abfeiern<\/h2>\n<p>Wer seine \u00dcberstunden lieber abfeiern will, statt sie durch ein zus\u00e4tzliches Gehalt auszugleichen, ben\u00f6tigt die Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser ist nicht dazu verpflichtet, einen \u00dcberstundenausgleich durch Abfeiern zu gewehren.<\/p>\n<p>Andersherum kann Ihr Arbeitgeber Sie aber auch nicht mit einem Freizeitausgleich &#8220;abspeisen&#8221;. Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht auf Besch\u00e4ftigung &#8211; f\u00fcr die Sie dann entsprechend bezahlt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sie kennen das. Die Lieferung kommt versp\u00e4tet, 5 Minuten vor Feierabend flattert noch einen Auftrag mit dem Fertigstellungstermin &#8220;gestern&#8221; rein, das Arbeitsaufkommen ist h\u00f6her als sonst und zu allem \u00dcbel fallen die Kollegen reihenweise der Husten-Schnupfen-Welle zum Opfer. 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