{"id":1254,"date":"2015-10-20T08:30:05","date_gmt":"2015-10-20T06:30:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bundes-telefonbuch.de\/blog\/?p=1254"},"modified":"2020-03-24T08:45:23","modified_gmt":"2020-03-24T06:45:23","slug":"urlaubsanspruch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bundes-telefonbuch.de\/blog\/work-life-balance\/urlaubsanspruch\/","title":{"rendered":"Urlaubsanspruch &#8211; Soviel Freizeit steht Ihnen zu"},"content":{"rendered":"<p>In die Sonne an den Strand oder doch lieber in die Berge? Der Jahresurlaub ist f\u00fcr die meisten eine willkommene Erholung vom Arbeitsalltag. Doch wissen Sie eigentlich, wieviel Urlaub Ihnen tats\u00e4chlich zusteht? Hier erfahren Sie, wieviele Tage gesetzlichen Urlaubsanspruch Sie haben, wie sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit und Minijobs ver\u00e4ndert und welche Sonderregelungen Sie beachten m\u00fcssen.<\/p>\n<h2>Gesetzlicher Urlaubsanspruch<\/h2>\n<p>Fakt ist, jedem Arbeitnehmer steht ein gesetzlich geregelter Mindesturlaub zu. Dieser betr\u00e4gt 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche oder 24 Tage, wenn der Arbeitnehmer in einer 6-Tage-Woche arbeitet. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen im Arbeits- oder Tarifvertrag weitere Urlaubstage festgelegt werden. Weniger Urlaubstage oder gar ein Ausschluss von Urlaub im Arbeitsvertrag ist gesetzlich nicht erlaubt.<\/p>\n<h2>Urlaubsanspruch bei Teilzeit-Arbeit und Minijob<\/h2>\n<p>Auch bei Teilzeitarbeit und Minijobs besteht ein gesetzlich geregelter Urlaubsanspruch. Je nach Anzahl der Wochentage, die der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag im Unternehmen arbeitet, berechnet sich die Anzahl der ihm zustehen den Urlaubstage:<\/p>\n<p><em>Anzahl der Wochen-Arbeitstage \u00d7 4 = Anzahl der Urlaubstage<\/em><\/p>\n<p>Wie oben schon beschreiben, gilt also:<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Anzahl der Wochen-Arbeitstage<\/strong><\/td>\n<td><strong>Gesetzlicher Urlaubsanspruch<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>6<\/td>\n<td>24 Tage<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>5<\/td>\n<td>20 Tage<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Wer weniger Tage in der Woche arbeitet, hat folgenden Urlaubsanspruch:<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Anzahl der Wochen-Arbeitstage<\/strong><\/td>\n<td><strong>Gesetzlicher Urlaubsanspruch<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>4<\/td>\n<td>16 Tage<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>3<\/td>\n<td>12 Tage<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>2<\/td>\n<td>8 Tage<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>1<\/td>\n<td>4 Tage<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Der Urlaubsanspruch ist unabh\u00e4ngig von der Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer pro Arbeitstag im Unternehmen t\u00e4tig ist. Ein Arbeitnehmer, der 5 Tage in der Woche je 8 Stunden arbeitet hat also den gleichen Urlaubsanspruch wie sein Kollege, der 5 Tage in der Woche jeweils eine Stunde im Unternehmen ist.<\/p>\n<h2>Urlaubsanspruch in der Probezeit<\/h2>\n<p>In der Probezeit gilt eine Sonderregelung f\u00fcr den Urlaubsanspruch. In den ersten sechs Monaten der Arbeitszeit besteht noch kein Recht auf den vollen Jahresurlaub. Anteilig steht dem Arbeitnehmer in der Probezeit jedoch auch Urlaub zu.<\/p>\n<p>Einem Arbeitnehmer, der seit vier Monaten in einem Unternehmen t\u00e4tig ist, stehen beispielsweise vier Zw\u00f6lftel seines Jahresurlaubs zu. Der Urlaubsanspruch in der Probezeit l\u00e4sst sich auch ganz einfach berechnen:<\/p>\n<p><em>Anzahl der Urlaubtstage im Jahr \u00f7 12 \u00d7 Anzahl der Monate im Unternehmen = Urlaubsanspruch in der Probezeit<\/em><\/p>\n<h2>Resturlaub bei K\u00fcndigung<\/h2>\n<p>Bei einer <a href=\"https:\/\/www.bundes-telefonbuch.de\/blog\/allgemein\/kuendigung-kuendigungsfrist-kuendigungsschreiben\/\">K\u00fcndigung<\/a> unterscheidet man zwei F\u00e4lle: erfolgt die K\u00fcndigung in der ersten H\u00e4lfte des Jahres (also irgendwann zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni) haben Sie Anspruch auf anteiligen Urlaub. Dieser berechnet sich wie der Urlaubsanspruch in der Probezeit abh\u00e4ngig von der Anzahl der Monate ab Jahresanfang, die sie dem Unternehmen noch erhalten bleiben.<\/p>\n<p>Wird die K\u00fcndigung wiederum erst in der zweiten H\u00e4lfte des Jahres wirksam, haben Sie anspruch auf den vollen Jahresurlaub, egal ob Sie im Juli oder erst im Dezember aus dem Unternehmen austreten.<\/p>\n<h2>Sonderurlaub<\/h2>\n<p>In Ausnahmef\u00e4llen steht Ihnen zus\u00e4tzlich Sonderurlaub zu, n\u00e4mlich dann, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Aus\u00fcbung Ihrer Arbeit gehindert werden bzw. Ihnen eine Aus\u00fcbung der Arbeit nicht zuzumuten ist. Darunter z\u00e4hlen u.a. Ihre eigene Hochzeit, die Geburt des eigenen Kindes sowie eine schwere Erkrankung oder ein Todesfall im engen Familienkreis. Umz\u00fcge fallen eigentlich nur darunter, wenn diese f\u00fcr den Beruf notwendig sind, werden aber h\u00e4ufig auch als Sonderurlaub gewehrt, wenn eine solche Notwendigkeit nicht besteht.<br \/>\nSonderurlaub wird in der Regel vom Arbeitgeber bezahlt.<\/p>\n<h2>Urlaubsanspruch bei Mutterschutz und Elternzeit<\/h2>\n<p>Bei Mutterschutz und Elternzeit werden unterschiedliche Urlaubsregelungen geltend gemacht.<\/p>\n<p>Da der Mutterschutz vorsieht, dass die Betreffende in dieser Zeit nicht arbeiten darf, selbst wenn sie wollte, legt der Gesetzgeber fest, dass sich daraus f\u00fcr die Frau keine Nachteile ergeben d\u00fcrfen. F\u00fcr den Urlaubsanspruch hei\u00dft das, dass einer Frau der gesamte Jahresurlaub zus\u00e4tzlich zum Mutterschutz zusteht.<\/p>\n<p>Bei Freistellungen im Sinne der Elternzeit wiederum, wird der Urlaubsanspruch anteilig zur wahrgenommenen Arbeitszeit berechnet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In die Sonne an den Strand oder doch lieber in die Berge? Der Jahresurlaub ist f\u00fcr die meisten eine willkommene Erholung vom Arbeitsalltag. Doch wissen Sie eigentlich, wieviel Urlaub Ihnen tats\u00e4chlich zusteht? 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