Überstunden – Einkommensquelle, Freizeit-Puffer oder lästiges Übel?

Sie kennen das. Die Lieferung kommt verspätet, 5 Minuten vor Feierabend flattert noch einen Auftrag mit dem Fertigstellungstermin “gestern” rein, das Arbeitsaufkommen ist höher als sonst und zu allem Übel fallen die Kollegen reihenweise der Husten-Schnupfen-Welle zum Opfer. Als treuer Mitarbeiter bleiben Sie selber natürlich zum Wohle der Firma länger im Büro und sammeln fleißig Überstunden.

Hier erfahren Sie, wie Überstunden rechtlich geregelt werden und in welcher Form Ihnen ein Ausgleich zusteht.

Rechtliches: Das steht im Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz gibt vor, dass eine Arbeitszeit von acht Stunden am Tag nicht überschritten werden darf. In Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit auf zehn Stunden verlängert werden, wenn dadurch innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden nicht überschritten wird.

Alles darüber gilt als Überstunden und muss vom Arbeitgeber entsprechend ausgeglichen werden.

Überstunden auszahlen lassen

Grundsätzlich erfolgt der Ausgleich von erbrachten Überstunden in Form einer zusätzlichen Bezahlung. Die Überstundenvergütung richtet sich nach dem Gehalt des Arbeitnehmers und wird anteilig berechnet. Im Grunde müssen Sie dafür nur Ihr monatliches Gehalt durch die Anzahl der Arbeitsstunden im Monat teilen und mit der Anzahl der Überstunden multiplizieren.

Ein Beispiel. Angenommen, Sie arbeiten in einer 38-Stunden-Woche und verdienen 2.500 Euro brutto im Monat. Um Ihre monatlichen Arbeitsstunden zu berechnen, multiplizieren Sie Ihre Wochenarbeitszeit der Einfachheit halber einfach mit 4,33.

 Anzahl Arbeitsstunden pro Woche × 4,33 = Anzahl Arbeitsstunden im Monat

Der Arbeitnehmer im Beispiel hat als gerundet 165 Arbeitsstunden im Monat. Der Stundenlohn lässt sich nun ganz einfach berechnen, indem man das Monatsgehalt durch die Anzahl der Arbeitsstunden im Monat dividiert:

Monatsgehalt ÷ Anzahl Arbeitsstunden im Monat = Stundenlohn

Damit erhält man auch den Lohn, welcher einem für jede zusätzlich geleistete Arbeitsstunde zusteht. Im Falle unseres Beispieles wären das rund 16 Euro brutto zusätzlich pro Überstunde.

Ein Überstundenzuschlag muss übrigens nicht gezahlt werden. Dieser ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Überstunden abfeiern

Wer seine Überstunden lieber abfeiern will, statt sie durch ein zusätzliches Gehalt auszugleichen, benötigt die Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser ist nicht dazu verpflichtet, einen Überstundenausgleich durch Abfeiern zu gewehren.

Andersherum kann Ihr Arbeitgeber Sie aber auch nicht mit einem Freizeitausgleich “abspeisen”. Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht auf Beschäftigung – für die Sie dann entsprechend bezahlt werden.