Ein neuer Job, Unzufriedenheit in der Arbeit, ein Lottogewinn – Gründe zum Kündigen gibt es für Arbeitnehmer genug. Hier erfahren Sie, wie Sie richtig Kündigen, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie es danach weitergeht, wenn Sie noch keine neue Stelle haben.
Das sollte in Ihrem Kündigungsschreiben stehen
Halten Sie Ihre Kündigung in jedem Fall schriftlich fest. Ein Kündigungdschreiben sollte die folgenden Punkte enthalten:
- Was kündigen Sie? Ihren Arbeitsvertrag, logisch. Um diesen genauer zu spezifizieren geben Sie am besten das Datum des Arbeitsvertrages an.
- Wann kündigen Sie? Für Ihren Arbeitgeber ist es natürlich wichtig zu wissen, bis wann Sie ihm noch zu Verfügung stehen. Beachten Sie bei der Angabe des Datums unbedingt die Kündigungsfristen.
- Bitten Sie um eine Bestätigung des Erhalts Ihres Kündigungsschreibens. Ihre Kündigung ist nur gültig, wenn der Arbeitgeber sie auch erhalten hat. Idealerweise erhalten Sie die Bestätigung auch in schriftlicher Form.
- Bitten Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Dieses steht Ihnen grundsätzlich mit der Beendigung Ihrer Tätigkeit im Unternehmen zu. Es einzufordern, liegt jedoch bei Ihnen.
- Ganz wichtig: Ort, Datum und Unterschrift. Vor allem das Datum bescheinigt Ihnen, dass Sie Ihre Kündigung fristgerecht eingereicht haben.
Eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben können Sie sich hier herunterladen.
Wenn Sie ein besonders gutes Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber haben, spricht nichts dagegen, noch ein paar nette Zeilen hinzuzufügen und Ihr bedauern zum Ausdruck zu bringen. Im entgegengesetzten Fall, belassen Sie es einfach bei den nötigsten Formulierungen.
Diese Fristen müssen Sie bei einer Kündigung einhalten
Kündigungsfristen werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 622 geregelt. Im Arbeitsvertrag können darüber hinaus andere Kündigungsfristen festgelegt werden, die in der Regel aber nur dann gültig sind, wenn sie den Kündigungszeitraum verlängern. Eine Verkürzung der Kündigungsfrist durch den Arbeitsvertrag ist nur in Ausnahmenfällen möglich.
Laut BGB kann ein Arbeitnehmer mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses:
- hat das Arbeitsverhältnisses 2 Jahre bestanden,
beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats - hat das Arbeitsverhältnisses 5 Jahre bestanden,
beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats - hat das Arbeitsverhältnisses 8 Jahre bestanden,
beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats - hat das Arbeitsverhältnisses 10 Jahre bestanden,
beträgt die Kündigungsfrist 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats - hat das Arbeitsverhältnisses 12 Jahre bestanden,
beträgt die Kündigungsfrist 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats - hat das Arbeitsverhältnisses 15 Jahre bestanden,
beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats - hat das Arbeitsverhältnisses 20 Jahre bestanden,
beträgt die Kündigungsfrist 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Wie geht es jetzt weiter?
Sollte nach Beendigund Ihres Arbeitsverhältnisses noch kein neuer Job in Aussicht stehen, müssen Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit melden. Dort können Sie u.a. das Arbeitslosengeld für die nächsten Monate beantragen. Wer selbst kündigt muss jedoch mit einer Sperrfrist von zwölf Wochen rechnen. Gegen die Sperrfrist sollten Sie Einspruch erheben, wenn Sie Ihre Kündigung gut begründen können. Die Bezugsdauer ist begrenzt und abhängig von der Dauer Ihrer vorhergehenden Erwerbstätigkeit und Ihres Alters. Deswegen sollten Sie sich möglichst von Anfang an, nach einem neuen Job umsehen und wieder neu durchstarten.