Es ist kein Geheimnis, dass Arbeitszeugnisse, so positiv sie für den Laien klingen, voller Codes stecken. Ein geschulter Recruiter kann sich daraus ein ziemlich exaktes Bild von Ihnen, Ihrer Arbeitsweise und Ihrem Umgang mit Ihren Mitmenschen machen. Im Arbeitszeugnis will jeder einen guten Eindruck hinterlassen, umso wichtiger ist es, die geheimen Tricks und Kniffe zu kennen. Wir haben ein paar wichtige Eckdaten für Sie zusammengefasst.
Die Form
Ein Arbeitszeugnis sollte immer fein säuberlich auf Firmenpapier gedruckt sein. Es sollte keine Schreibfehler enthalten und auf keinen Fall sollte es gefaltet werden. Alles andere ist ein Anzeichen geringer Wertschätzung Ihres Arbeitgeber Ihnen gegenüber. Scheuen Sie sich also nicht, den Verfasser des Arbeitszeugnisses ggf. darauf hinzuweisen und eine neue Ausfertigung Ihres Zeugnisses anzufordern.
Das Datum
Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitszeugnis auf den tatsächlichen Tag Ihres Ausscheidens aus dem Unternehmen datiert ist. Das sollte in der Regel der 15. oder letzte Tag eines Monats sein. Ein anderes Datum weißt auf ein unreguläres Ausscheiden hin und das steht meist in Verbindung mit Ungereimtheiten zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber.
Die Länge
Die Länge Ihres Arbeitszeugnisses sollte in Relation zu Ihrer Anstellung stehen. Normalerwiese umfasst ein Arbeitszeugnis in etwa ein DIN-A4-Seite. Praktikumszeugnisse sind manchmal auch kürzer. Waren Sie in einer wichtigen Führungsposition tätig, sollte Ihr Arbeitszeugnis zwei DIN-A4-Seiten umfassen.
Die Stellenbeschreibung
Ihre Stellenbeschreibung sagt viel über Ihre Fähigkeiten aus. Schon die Reihenfolge, in der Ihre Tätigkeiten aufgezählt werden, gibt Aufschluss. Waren Sie beispielseise im Verkauf tätig und diese Tätigkeit wird nicht an einer der ersten Stellen erwähnt, sollten Sie stutzig werden.
Ebenso kann die Auflistung selbstverständlicher oder sehr einfacher Tätigkeiten auf mangelnde Fähigkeiten hinweisen. Wenn im Arbeitszeugnis eines Programmierers dessen Kenntnisse im Umgang mit Textverarbeitungsprogrammen hervorgehoben werden, spricht das nicht gerade für ihn.
Formulierungen
Formulierung von “stets zu unserer vollsten Zufriedenheit” bis hin zu “war stets bemüht” sind mittlerweile weithin bekannt. Doch es gibt noch andere Tricks, mit denen Recruiter untereinander Informationen autauschen. Hier ein paar Beispiele:
Negativformulierungen
Finden Sie in Ihrem Arbeitszeugnis Negativformulierungen, sollten Sie vorsichtig sein. “nichts zu beanstanden” könnte durchaus bedeuten, dass es doch etwas zu meckern gibt.
Leerstellentechnik
Manche Dinge, die nicht so gelaufen sind, wie es sich der Arbeitgeber vorgestellt hat, werden im Arbeitszeugnis nicht negativ beschrieben, sie werden einfach komplett weggelassen. Ein gutes Beispiel ist die Beschreibung Ihres Verhaltens gegenüber “Vorgesetzte, Kollegen und Kunden”. Fehlt einer der drei in der Aufzälung und findet auch nirgendwo anders Erwähnung, ist wohl etwas nicht so glatt gelaufen.
Zu schön um wahr zu sein
Auch das gibt es: Ein übertrieben gutes Zeugnis. Dieses kann ein Indiz dafür sein, dass der Mitarbeiter “weggelobt” wurde, mit einer Klage gedroht oder das Zeugnis gar gerichtlich erstritten hat.
Die Schlussformulierung
Die Schlussformulierung wird häufig unterschätzt. Diese gibt nämlich sehr viel Einblick über das Gesamtbild, welches ein Unternehmen vom Mitarbeiter gewonnen hat.
Zunächst einmal kann man hier den Kündigungsgrund herauslesen. “im gegenseitigen Einvernehmen” deutet darauf hin, dass dem Arbeitnehmer nahegelegt wurde zu kündigen und hat immer einen negativen Beigeschmack.
Ein geschätzter Mitarbeiter erhält in der Schlussformulierung einen Dank für die geleistete Arbeit, das Bedauern des Ausscheidens wird zum Ausdruck gebracht und Wünsche für die Zukunft werden formuliert. Umso umfangreicher dieser Teil des Arbeitszeugnisses ausfällt, desto besser.
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