Die Datenschutz-Herausforderungen in der Corona-Krise

Die Corona-Krise fordert Unternehmern wie auch Konsumenten einiges an Flexibilität ab. Viele Standard-Abläufe sind außer Kraft gesetzt und werden durch Workarounds und Provisorien ersetzt. Dabei sollte jedoch nicht vergessen werden, dass bestehende Gesetze auch weiterhin gelten. Das stellt viele gerade beim Thema Datenschutz vor große Herausforderungen.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Viele Mitarbeiter von Unternehmen arbeiten derzeit im Home Office. Doch bei einigen Betrieben ist das nicht möglich und es muss versucht werden, den Gesundheitszustand der Mitarbeiter durch unterschiedliche Maßnahmen zu sichern. Nicht immer ist klar, welche Daten der Mitarbeiter dabei vom Unternehmen erhoben werden dürfen. Wenn ein Arbeitnehmer sich infiziert hat oder zumindest unter Verdacht auf eine Infektion besteht, heißt das nicht automatisch, dass dessen Identität innerhalb des Betriebes preisgegeben werden darf. Voraussetzung dafür ist, dass die Bekanntgabe erforderlich ist, um weitere Vorsorgemaßnahmen zu treffen, beispielsweise um zu klären, mit wem der Betroffene im Unternehmen Kontakt hatte.

Der eigene Datenschutzbeauftragte im Unternehmen ist bei diesen Spitzfindigkeiten schnell überfordert. Abhilfe schafft hier ein externer Datenschutzbeauftragter, der mit den Gesetzen genauestens vertraut ist und auch in der aktuellen Lage die Sicherheit bietet, gegen keine Regelungen des Datenschutzes zu verstoßen.

Was ist bei der Datenerhebung von Kunden zu beachten?

Viele Unternehmer wollen oder müssen derzeit auch die Daten ihrer Kunden erheben. Der Sinn und Zweck dahinter ist es, einerseits Kunden informieren zu können, dass Sie sich eventuell angesteckt haben könnten und zweitens den Weg der Ansteckung gut nachverfolgen zu können. Soweit alles sinnvoll, doch nicht immer sind Unternehmen dazu auch berechtigt.

Ein Restaurant darf beispielsweise die Bedienung eines Gastes nicht davon abhängig machen, dass die Kontaktdaten bekanntgegeben werden. Viele Restaurants haben zu diesem Zweck eine Liste aufliegen, in der Name, Adresse, Telefonnummer und gegebenenfalls auch noch die E-Mail-Adresse eingetragen werden können. Doch eine Verpflichtung zum Eintrag besteht nur dann, wenn es dafür auch eine behördliche Anordnung gibt. In vielen Städten, Landkreisen und Gemeinden gibt es hier im Zuge von Corona Allgemeinverfügungen, doch das ist nicht im gesamten Bundesgebiet der Fall. Im Zweifelsfall kann auch hier ein externer Experte Unterstützung bieten oder Informationen beim Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder recherchiert oder hinterfragt werden.

Wann ist die Datenerhebung verhältnismäßig?

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) berichtet auf seiner Webseite, dass für Maßnahmen zur Eindämmung des Virus Daten erhoben und verwendet werden dürfen. Dabei muss jedoch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und auch der Rechtmäßigkeit Beachtung geschenkt werden. Doch was ist in Zeiten wie diesen verhältnismäßig? Hier drei Beispiele dazu, die sowohl für die Mitarbeiter eines Unternehmens als auch für Kunden gelten:

  • Wenn eine Infektion festgestellt wurde und es erforderlich ist, die Verbreitung des Virus zu verhindern.
  • Wenn sich eine Person in einem Risikogebiet aufgehalten hat (Nach Einstufung des Robert-Koch-Institutes).
  • Wenn eine Person Kontakt mit einer infizierten Person hatte.

Wo sind die Vorgaben gesetzlich geregelt?

Die entsprechenden Quellen haben sich hier auch durch die Pandemie nicht wesentlich verändert. Die rechtliche Basis bilden die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutz-Gesetz (BDSG). Zu beachten sind dabei jedoch temporäre behördliche Anordnungen, die dem DSGVO und dem BDSG jedoch nicht widersprechen dürfen. Zusätzlich sind eventuelle Angaben in den Kollektiv-Verträgen der jeweiligen Branche zu beachten.

Fazit: Datenschutz wird immer mehr zur Experten-Sache!

Es war schon bisher nicht einfach, sich auch bei größter Mühe immer an die vorgegebenen Spielregeln zu halten. Das liegt vor allem daran, dass die Vorgaben und Gesetze recht kompliziert erscheinen, wenn man nicht ständig mit der Thematik befasst ist. Zu einem professionellen Unternehmertum gehört es aber auch, sich für jene Bereiche, in denen man selbst nicht so bewandert ist, Experten zu organisieren, die Unterstützung bei der Umsetzung der Vorgaben bieten und einen dadurch nachts ruhig schlafen lassen können.

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