Auto gestohlen: Was tun?

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Wenn Autobesitzer bemerken, dass das eigene Fahrzeug gestohlen wurde, ist die Verzweiflung oftmals groß. Doch es ist wichtig, Ruhe zu bewahren und einige Schritte vorzunehmen. Zunächst ist Strafanzeige bei der Polizei zu stellen und der Autodiebstahl bei der Kfz-Zulassungsstelle zu melden. Doch wie geht es im Anschluss weiter?

Hilfe – wer hat mein Auto gestohlen?

Auch wenn der Schock zunächst tiefsitzen mag – als erstes sollte unbedingt die Polizei über den Fahrzeugdiebstahl informiert werden. Diese kann nämlich prüfen, ob das Auto wirklich gestohlen oder vielleicht nur abgeschleppt wurde. Um alle notwendigen Daten genau übermitteln zu können, ist der Fahrzeugschein sinnvoll. Hier findet sich mitunter die Fahrzeugidentifikationsnummer an, die für die Strafanzeige ebenso wichtig ist.

Tipp: Es ist immer hilfreich, eine Kopie sämtlicher Fahrzeugdokumente anzulegen. So liegt alles bereit, wenn verschiedene Daten im Bedarfsfall nötig sind.

Kann die Polizei auch keine weiteren Auskünfte zum Fahrzeug geben und erhärtet sich der Fall des Diebstahls, kann Strafanzeige gestellt werden. Gib sämtliche Daten zum Fahrzeug jedoch wahrheitsgemäß an. Anschließend ist es nämlich notwendig, die Kfz-Versicherung über den Fahrzeugverlust und die Strafanzeige zu informieren. Der Versicherer wird im nächsten Schritt die Polizeianzeige überprüfen. Stellt sich jedoch heraus, dass eine Sonderausstattung bei der Anzeige angegeben wurde, die beim Versicherer nicht gemeldet ist, kann es teuer für den Versicherungsnehmer werden. Es entsteht in diesem Fall der Verdacht auf Betrug.

Der Autodiebstahl selbst hat vermutlich schon ausreichend Sorgen bereitet. In diesem Fall ist es ratsam, die Angelegenheit besonnen und ehrlich anzugehen.

Was passiert, wenn das Fahrzeug gestohlen gemeldet wurde?

Die Polizei nimmt weitere Schritte vor und bemüht sich um die Aufklärung des Falles. Der Autobesitzer selbst sollte nun das gestohlen gemeldete Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle stilllegen. Mit den von der Behörde notwendigen Unterlagen ist auch das Bankunternehmen oder die Leasinggesellschaft zu informieren, sofern das Fahrzeug finanziert wurde.

Anschließend ist eine Wartefrist von einem Monat einzuhalten, ehe weitere Schritte in Betracht gezogen werden können. Es kann nämlich immer noch passieren, dass das gestohlen gemeldete Fahrzeug plötzlich auftaucht. In diesem Fall hat der Fahrzeugbesitzer das Auto wieder anzunehmen. Daher ist es empfehlenswert, nicht sofort nach dem Diebstahl ein neues Fahrzeug zu kaufen.

Was kann ich tun, wenn das Fahrzeug im Ausland gestohlen wurde?

Ist das Auto im Ausland entwendet worden, sind dieselben Schritte wie im Inland vorzunehmen. Auch in diesem Fall ist die ortsansässige Polizei zu informieren. Kontaktiere auch umgehend den Versicherer. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub, ist ebenso die örtliche Polizeidienststelle aufzusuchen. Lege hier das im Urlaub erworbene Schadensprotokoll der Polizei vor.

Anschließend ist das Fahrzeug abzumelden und ebenso eine Wartefrist von einem Monat einzuhalten. Nach Ablauf dieser Frist, kommt der Versicherer für die entstandenen Kosten des Autodiebstahls auf. Im Regelfall erstattet die Versicherung den Wiederbeschaffungswert. Dazu überprüft ein Kfz-Sachverständiger den Preis des Fahrzeuges anhand des aktuellen Marktwertes.

Tipp: Bei einem Neuwagen wird in der Regel nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern der gesamte Neupreis erstattet. In diesem Fall ist jedoch der passende Versicherungstarif nötig. Stimmt der Versicherungsvertrag den Konditionen nicht zu, ist eine Entschädigung mit Abschlägen der Regelfall.

Taucht das Fahrzeug innerhalb der Wartefrist auf und weist deutliche Schäden auf, übernimmt die Versicherung den Schadensfall. Das gilt jedoch nur dann, wenn eine Kaskoversicherung vorliegt und sich die Reparatur wirtschaftlich rentiert. Liegt ein Totalschaden vor, muss die Angelegenheit genau überprüft werden.

Vor allem im ersten Jahr nach Kauf eines Neuwagens ist der Wertverlust enorm und liegt bei bis zu 40 Prozent des Neupreises. Es ist daher bedeutsam, bei Abschluss der Kaskoversicherung auf einen guten Versicherungsschutz zu setzen, um im Schadensfall nicht auf den entstandenen Kosten sitzenbleiben zu müssen.